25. August 2026
Förderung für Photovoltaik in der Schweiz: Einmalvergütung & kantonale Beiträge
Einmalvergütung, kantonale Beiträge und Steuerabzug: welche Förderungen es gibt, worauf es bei der Reihenfolge ankommt – und wer die Anträge übernimmt.

Aus der Praxis
Überblick: So wird Photovoltaik in der Schweiz gefördert
Solaranlagen werden in der Schweiz auf mehreren Ebenen unterstützt: durch die Einmalvergütung des Bundes, durch kantonale und kommunale Beiträge sowie über steuerliche Abzüge. Zusammen reduzieren sie die effektive Investition spürbar – vorausgesetzt, man kennt die Bedingungen und hält die richtige Reihenfolge ein.
Die Einmalvergütung des Bundes (über Pronovo)
Der wichtigste Fördermechanismus ist die Einmalvergütung, abgewickelt über Pronovo. Sie deckt einen Teil der Investitionskosten und setzt sich üblicherweise aus einem Grundbeitrag und einem leistungsabhängigen Beitrag (nach kWp) zusammen. Für kleinere Anlagen spricht man von der Klein-Einmalvergütung, für grössere von der Grossanlagen-Variante. Weil Beträge und Bedingungen periodisch angepasst werden, prüfen wir die zum Projektzeitpunkt gültigen Ansätze konkret.
Kantonale und kommunale Zusatzbeiträge
Je nach Standort kommen kantonale oder kommunale Förderungen dazu. Diese unterscheiden sich stark und ändern sich regelmässig – was in der einen Gemeinde gilt, muss anderswo nicht gelten. Ein Blick auf die aktuell gültigen Programme lohnt sich für jedes Projekt einzeln. Wo Ihr Projekt liegt, sehen Sie auf unseren Standortseiten; die passenden Beiträge klären wir gemeinsam ab.
Steuerabzug: oft unterschätzt
In vielen Kantonen lassen sich die Kosten einer Solaranlage bei selbstbewohntem Eigentum steuerlich abziehen. Wie hoch der Effekt ist, hängt von Kanton, Einkommen und Eigentumsverhältnissen ab. Eine verbindliche Beurteilung ist Sache der zuständigen Steuerbehörde oder Ihrer Steuerberatung – die technischen und wirtschaftlichen Projektdaten liefern dafür die Grundlage.
Fristen und Reihenfolge: hier gehen Ansprüche verloren
Förderungen sind an Bedingungen und teils an eine bestimmte Reihenfolge gebunden – etwa die Anmeldung vor der Inbetriebnahme. Wer Schritte in der falschen Reihenfolge erledigt, riskiert, Ansprüche zu verlieren. Deshalb gehört die Förderung von Beginn an in die Projektplanung und nicht erst nach der Montage.
Einspeisevergütung nicht mit Förderung verwechseln
Neben der einmaligen Förderung erhalten Sie für überschüssigen, ins Netz eingespeisten Strom eine Rückliefervergütung des Netzbetreibers. Deren Höhe unterscheidet sich je nach Betreiber und ist nicht dasselbe wie die Einmalvergütung. Für die Wirtschaftlichkeit ist meist entscheidender, möglichst viel Strom selbst zu nutzen – mehr dazu im Beitrag Eigenverbrauch bei Photovoltaik.
Clyeco übernimmt die Anträge
Wir prüfen die zum Projektzeitpunkt verfügbaren Fördermöglichkeiten, bereiten die Anmeldungen vor und koordinieren sie mit dem Ablauf. So bleibt der administrative Aufwand überschaubar und keine Beiträge gehen durch Formfehler verloren. Fragen Sie Ihr Projekt an, dann klären wir die Förderung gemeinsam.
Häufige Fragen
Was ist die Einmalvergütung?+
Eine einmalige Förderung des Bundes über Pronovo, die einen Teil der Investitionskosten einer Photovoltaikanlage deckt. Sie besteht meist aus einem Grundbeitrag und einem leistungsabhängigen Anteil nach kWp.
Gibt es zusätzlich kantonale Förderung?+
Je nach Kanton und Gemeinde ja. Die Programme unterscheiden sich stark und ändern sich regelmässig, deshalb werden sie pro Projekt individuell geprüft.
Kann ich eine Solaranlage von den Steuern abziehen?+
In vielen Kantonen ist bei selbstbewohntem Eigentum ein Abzug möglich. Die verbindliche Beurteilung erfolgt durch die zuständige Steuerbehörde oder Steuerberatung.
Muss ich die Förderung vor oder nach dem Bau beantragen?+
Die Reihenfolge ist wichtig: bestimmte Anmeldungen müssen vor der Inbetriebnahme erfolgen. Deshalb gehört die Förderung früh in die Planung.
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